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Batteriegesetz

1. Entsorgungshinweis  -Rücknahme von Altbatterien.

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Bitte bringen Sie Ihre Altbatterien an eine kommunale Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

iP5.biz GmbH
Äußere Sulzbacher Str. 155A
90491 Nürnberg

2. Bedeutung der Batteriesymbole.

Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet.

- Cd (=Batterie enthält Cadmium)

- Hg (=Batterie enthält Quecksilber)

- Pb (=Batterie enthält Blei)

Dieses Symbol (durchgestrichen Mülltonne)  weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

(§6 des Batteriegesetzes)

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